Ein Kurzzeitkredit ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf eine kurze Zeitspanne. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen Beispiele für Kurzzeitkredite dar. Durch den Kurzzeitkreditnehmer im Regelfall kurzfristig zurückzugewähren ist bei einem Kurzzeitgeldkrediten der Nennbetrag der kreditierten Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditierten Ware gleiche Ware. Da der Kurzzeitkreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er entgegen genommen hat, zurück zu geben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kurzzeitkredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer neben Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind, die bei Kurzzeitkrediten oftmals höher sind, als bei längerfristigen Krediten.
Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.